Toogle Left

 

Alter Saustall

 

Partyverein

 

seit 2011

 

Reut-Allee 2

95189 Köditz

info(at)altersaustall.de

www.altersaustall.de

 

Für die Zeit vom ____ . _____ . ______ _____ Uhr bis ____ . _____ . ______ _____ Uhr

Die Kaution in Höhe >> 200,-- € Die Kaution in Höhe >> 500,--€

Die Mietkosten für die Räume Alter Saustall, Ferkelstall, Sautränke sind (pro Miet-tag) sind >> 100,-- €.

Die Mietkosten für die Hutz´n Stum sind >> 40,--€.

Die Kaution und die Miete von gesamt ____________,-€.

Zuzüglich der Verbrauchskosten Strom, Wasser, Gas, Holz ezt.

 

Betrag von € _______________erhalten am __________________

 

Unterschrift Vermieter ______________________________

 

1.§ Mietgegenstand / Schlüsselübergaben

Partyraum Alter Saustall Reut-Allee 2. 95189 Scharten.

Der Mieter hat für den genannten Partyraum einen Schlüssel erhalten, dieser muss bei Rückgabe des Partyraums wieder abgegeben werden.

Bei Verlust werden dem Mieter 250,- € berechnet.

 

2.§ Vertragszweck / Mitgliedschaft

Vertragszweck ist die begrenzte Vermietung eines Partyraumes des Vermieters an den Mieter.

Mit Abschluss des Mietvertrages, geht der Mieter eine 3 Tägige Mitgliedschaft im Partyverein Alter Saustall ein, diese Erlischt automatisch nach 3 Tagen.

 

3.§ Nutzungsart

Der Partyraum darf nur für eine private Firma, Vereins oder Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete

Veranstaltung ins besondere zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.

 

4.§ Dekoration

Die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen, und muss nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.

 

5.§ Inventar

Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören Dekoration die im Internet genau zu sehen ist, Stühle, Tische,

Stehtische und eine Küchenzeile mit einer Theke, Gläser sowie Geschirr und einen funktionsfähigen PC mit 7 Monitoren.

(Dem Mieter wurde darauf hingewiesen, dass die Teller, Besteck, Töpfe, Gläser vor gebrauch nochmal gereinigt werden müssen.)

Toilettenanlage, WC, Urinal, Waschbecken, Papierhandtuchhalter,

(NICHT im Mietpreis sind Feuerholz, Toilettenpapier, Papierhandtücher Staubsauger, Geschirrtücher und Reinigungsmittel, diese muss der Mieter selbst besorgen.)

Der Mieter hat sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages davon überzeugt dass alle Technischen Geräte in einen einwandfreien

Zustand sind, Defekte müssen dem Vermieter auf dem Mietvertrag Schriftlich angezeigt werden.

 

6.§ Rückgabe der Mietsache

Der Partyraum und das Ausengelende (Parkplatz, Zufahrt) muss zum oben angegebenen Zeitpunkt gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden.

Bei Mietdauerüberschreitung wird ein anteiliger Mietzins zusätzlich erhoben. Bei unsachgemäßer oder nicht durchgeführter Reinigung

wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,-€ erhoben

 

7.§ Haftung / Versicherung

Alle Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter kommt für Personen und Sachschäden die während der Mietzeit auf dem Gelände und im Partyraum entstehen, mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auf.

Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.

 

8.§ Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.

 

9.§ Internet /Jugendschutz

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das vor, nach oder während der Veranstaltung keine Verboten Handlungen am oder

im Internet ausgeführt werden. Der Mieter übernimmt für diesen Zeitraum die alleineige Verantwortung, Haftung oder evtl. endstehende kosten oder Strafen.

Der Mieter hat selbst für den Jugendschutz Sorge zu tragen, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

 

10.§ Verbrauch / Kosten

Strom, (Gas kg) und Wasserzähler wurden vom Mieter und Vermieter bei der Übergabe des Partyraums abgelesen und anerkannt.

Die Verbrauchskosten und die Miete sind bei Rückgabe des Partyraums in bar zu begleichen.

 

11.§ Ruhestörung

Bei Veranstaltungen wo mehrheitlich Jugendliche unter 25 Jahre auf der Veranstaltung sind, hat der Mieter für 1 oder 2 Ortner (über 25Jahre) Sorge zu tragen.

Die Ortner müssen bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein, und zu jeder Zeit Telefonisch erreichbar sein, sollte dieses nicht fall sein, wird die Veranstaltung ohne Mietnachlass vom Vermieter beendet.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das nach 22°° Uhr außerhalb des Partyraums für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht.

Sollte es zu Ruhestörung kommen, hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ohne Mietnachlass zu beenden.

Sollte bei der Veranstaltung, Polizei oder andere Einsatzkräfte eingeschaltet werden, haben die Kosten der Mieter zu tragen.

 

12.§ Videoüberwachung

Der Mieter ist damit einverstanden dass der Partyraum und der Außenbereich Videoüberwacht ist und Aufgezeichnet wird und 96 Stunden Gespeichert ist.

Sollten Manipulationen vor oder während der Mietzeit an der Videoüberwachung o. im Partyraum vorgenommen werden,

hat der Vermieter das Recht die Veranstaltung sofort zu beenden und Schäden an der Videoanlage o. Partyraum dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

13.§ Salvatoresche Klausel

Sollten Teile oder komplette Klauseln dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht der Vertrag in Ganzen nichtig, An die Stelle der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der

wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise

undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der

Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“

 

Festgestellte Mängel:____________________________________________________________

 

 

Unterschrift Vermieter_____________________________________

 

Telnummer der Ortner______________________________________

 

 

Scharten, den ______. ______ . ________

 

                   Mieter                                                            Vermieter             

   Partyverein Alter Saustall

Toogle Right